Nachzahlungszins: Sechs Prozent sind zu viel
Der Finanzhof hat verfassungsrechtliche Zweifel am Nachzahlungszins der Finanzämter. Dieser ist seit 1961 unverändert bei sechs Prozent.
von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag
Der Bundesfinanzhof hat "schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel" an der Praxis der Finanzämter geäußert, Steuernachzahlungen mit einem Zinssatz von sechs Prozent zu belegen. Dies bezieht sich auf die Zeit ab 2015. Der seit 1961 unveränderte Zinssatz wirke "in Zeiten struktureller Niedrigzinsen wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung", erklärte der IX. Senat (Az. IX B 21/18). Er trug dem Gesetzgeber auf, die sechs Prozent zu überprüfen.
Anlass für den Beschluss war der Fall eines Steuerzahlers, der Ende 2017 vom Finanzamt mitgeteilt bekam, er müsse für das Jahr 2009 Steuern nachzahlen. Zugleich stellte ihm die Behörde gut 240.000 Euro Zinsen in Rechnung. Gegen diesen Zinsbescheid wehrte sich der Mann - mit Erfolg.
Die Nachzahlungszinsen sind für den Staat eine lukrative Einnahmequelle, obgleich er sie auch selbst bezahlen muss, wenn ein Steuerpflichtiger Geld verspätet erstattet bekommt. Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums flossen dem Fiskus 2016 per saldo gut 670 Millionen Euro an Nachzahlungszinsen zu. 2013 waren es mit knapp 1,3 Milliarden Euro fast doppelt so viel.
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