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Makler-Courtage: Wer sie künftig bezahlen soll

09.03.19 15:00 Uhr

Makler-Courtage: Wer sie künftig bezahlen soll | finanzen.net

Wohnungen » Justizministerin Barley will, dass beim Wohnungskauf der Auftraggeber den Makler bezahlt. Das Institut der deutschen Wirtschaft stimmt zu.

von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag

Geht es nach Bundesjustiz­ministerin Katarina Barley (SPD), zahlt demnächst beim Eigentümerwechsel einer Wohnung derjenige den Makler, der ihn beauftragt. Das wären in den begehrten Metropolen in der Regel die Verkäufer. Mit diesem sogenannten Bestellerprinzip, das seit Juni 2015 bereits bei der Vermietung von Wohnungen gilt, will die Ministerin die Wohnungskäufer entlasten. Sie müssen die Makler­- courtage von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises in den angesagten und somit teuren Städten bislang meist komplett bezahlen, auch wenn der Verkäufer dem Makler den Vermittlungsauftrag erteilt hatte.



Ihren Vorstoß untermauert die Ministerin mit einem Gesetzentwurf, über den in Regierungskreisen nun wild debattiert wird. Die SPD unterstützt Barleys Pläne, während sich CDU und CSU bislang ablehnend äußern. Die Befürworter betonen die erwarteten Entlastungen für Käufer. Die Gegner argumentieren, die Provision werde dann einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Die Käufer hätten also nichts davon.

Pikant am Rande: Barleys Amtsvorgänger Heiko Maas (SPD), mittlerweile Außenminister, hatte das Bestellerprinzip beim Wohnungskauf in der vergangenen Wahlperiode noch abgelehnt. Sein damaliges Argument: Eine solche Regelung sei nicht notwendig, zumal die Provision in vielen Bundesländern ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werde.

Niedrigere Provisionen?

Nach Darstellung des Maklerverbands IVD ist das mit dem Teilen sogar in 75 Prozent der Märkte so. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick, bislang strikt gegen das Bestellerprinzip, spricht sich mittlerweile dafür aus, die Provision bundesweit hälftig von Verkäufern und Käufern bezahlen zu lassen. "Die Aufteilung der Courtage ist gerecht", sagt er. In Berlin deutet man die neue IVD-Gangart als Versuch, den für die Branche befürchteten Schaden zu begrenzen.

Derweil spricht sich das markt­wirtschaftlich orientierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) klar für das Bestellerprinzip aus. Es verweist auf positive Erfahrungen in anderen Ländern, die sich insbesondere in niedrigeren Provisionssätzen äußerten. In Großbritannien oder den Niederlanden, wo einzig die Verkäufer den Makler bezahlen, liege die Gebühr bei zwei Prozent, also deutlich unter deutschem Niveau. Das IW erklärt die niedrigeren Sätze so: Verkäufer seien in einer stärkeren Position und könnten wesentlich besser über die Provisionshöhe verhandeln.



Dass die Courtage zulasten der Erwerber komplett auf den Kaufpreis aufgeschlagen werde, glaubt das IW nicht. Je nach örtlicher Marktlage sei allenfalls mit einem anteiligen Abwälzen der Gebühr zu rechnen. Unterm Strich bleibe auf jeden Fall ein Vorteil für Käufer. Und bei deutlich niedrigeren Provisions­sätzen auch für Verkäufer.





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