Bewertungsreserven: Lebensversicherer dürfen kürzen
01.07.18 12:00 Uhr
Verbraucherschützer haben vor Gericht verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Lebensversicherern in einem Urteil den Rücken gestärkt.
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von Redaktion Euro am Sonntag
Sie müssen kurzfristige Kursgewinne nicht mehr voll an ihre Kunden weiterreichen, wenn sie das überfordern würde. Eine Gesetzesänderung von 2014, die die Lebensversicherer schützen sollte, sei verfassungsgemäß, erklärte der BGH (Az. IV ZR 201/17).
Den Prozess hatte der Bund der Versicherten (BdV) gegen die Ergo-Tochter Victoria angestrengt. Ein Victoria-Kunde hatte beim Ablauf des Vertrags rund 2.670 Euro - gut 95 Prozent - weniger an sogenannten Bewertungsreserven bekommen, als ihm der Versicherer noch wenige Monate vorher in Aussicht gestellt hatte.
Der BdV, dem der Kunde seine Forderungen abgetreten hatte, will nun vor das Verfassungsgericht ziehen, wie Vorstandschef Axel Kleinlein sagte. Dass der BGH das Gesetz für verfassungskonform erklärt hat, sei eine Enteignung der Kunden. Der Versichererverband GDV begrüßte das Urteil: "Die aktuelle Regelung dient dem angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen ausscheidender und verbleibender Versicherungsnehmer."
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