Keine Klarheit beim Widerrufsjoker
Bis zum 21. Juni können Kreditnehmer ihren Vertrag auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen lassen und das komplette Darlehen rückabwickeln lassen.
von Redaktion Euro am Sonntag
Über diese Möglichkeit hatte Euro am Sonntag bereits in der letzten Ausgabe (Nr. 22/2016) hingewiesen. Welche Regeln beim Widerrufsjoker gelten, ist allerdings weiterhin strittig, denn das Bankhaus Wölbern hat kurz vor einem Urteil des Bundesgerichtshofs seine Revision zurückgenommen.
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Mehrzahl der zwischen 2003 und 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.
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