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Zahlungsverkehr: Was muss ich beim Umgang mit Schecks beachten?

18.01.20 16:00 Uhr

Zahlungsverkehr: Was muss ich beim Umgang mit Schecks beachten? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Mir ist jemand in mein Auto gefahren. Der Kfz-Versicherer meines Unfallgegners hat mir zur Bezahlung des Schadens einen Verrechnungsscheck geschickt. Wie kann ich ihn einlösen?

€uro am Sonntag: "Sie müssen in der Regel zunächst ein spezielles Formular der Hausbank ausfüllen. Darin werden Schecknummer, IBAN des Ausstellers sowie der Auszahlungsbetrag eingetragen. Dieses Formular reicht man zusammen mit dem Scheck bei seiner Bank per Post oder in einer Filiale ein", erklärt Heiko Thunig vom Produktmanagement der Postbank. Für die Bearbeitung wird meist ein Entgelt fällig.

Sind Sie Kunde bei einer Direktbank ohne Fi­lialen, kann das Scheckformular meist aus dem Internet geladen werden. Sie drucken es aus, tragen die notwendigen Daten ein und schicken es mit dem Scheck per Post an die Bank. Falls das Formular nicht im Internet verfügbar ist, sollten Sie dem Verrechnungsscheck ein kurzes Anschreiben mit Angaben zum Konto, auf das die Gutschrift erfolgen soll, beifügen. Eine reine Onlineabwicklung zum Einlösen des Schecks ist nicht möglich.

Wichtig: Notieren Sie auf der Rückseite des Schecks Ihre Kontonummer. Wenn er auf Ihren Namen ausgestellt wäre (Orderscheck), müssten Sie ihn unterschreiben. Einen Orderscheck können Sie nur selbst einlösen und nicht weitergeben, einen Verrechnungsscheck ohne Namen schon.

Allzu viel Zeit sollte man sich mit dem Einreichen nicht lassen: Inländische Schecks müssen ­innerhalb von acht Tagen ab Ausstellungstag eingelöst werden, im europäischen Ausland ausgestellte innerhalb von 20 Tagen, und außereuropäische innerhalb von 70 Tagen. Nach Ablauf dieser Fristen kann die Bank die Einlösung verweigern. Und wenn Sie die Achttagesfrist verpasst haben? Dann bitten Sie den Absender des Schecks, ihn neu auszustellen.








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