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Zahlungsmittel: Was ändert sich bei Gebühren fürs bargeldlose Bezahlen?

13.01.18 16:00 Uhr

Zahlungsmittel: Was ändert sich bei Gebühren fürs bargeldlose Bezahlen? | finanzen.net

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von Martin Reim, €uro am Sonntag



Ich habe gehört, dass sich seit diesem Samstag einiges geändert hat, wenn man mit einer Kreditkarte zahlt. Was ist da dran?



€uro am Sonntag: Für die meisten Zahlungen per Kreditkarte dürfen Händler ab sofort keine Gebühren mehr verlangen. Das gibt eine Richtlinie der EU vor. Eingeschlossen sind "besonders gängige" Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten von Mastercard oder Visa. Auch bei Kartenzahlungen im stationären Handel darf es keine Aufschläge mehr geben. Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im sogenannten Sepa-­System, dem fast alle europäischen Länder angehören. Bislang war nur vorgeschrieben, dass mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

Allerdings gibt es bei dem neuen Gesetz eine Reihe von Ausnahmen - beispielsweise Firmenkreditkarten und Karten, die nicht von einer Bank, sondern von speziellen Anbietern direkt ausgegeben werden. Dazu gehören etwa die - in Deutschland weniger gängigen - Kreditkarten von American Express. Auch beim Bezahldienst Paypal sind weiterhin Extra-Gebühren möglich. Zwar hat das Unternehmen inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Darin untersagt es den Händlern, "ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der Paypal-Services als Zahlungsmethode" zu erheben. Lässt sich ein Händler künftig die Paypal-Nutzung von seinen Kunden bezahlen, dann "besteht die Gefahr, dass das Paypal-Konto des Händlers gesperrt wird", sagte Stefan Huch, Experte bei der Unternehmensberatung Cap­gemini Consulting, der "Süddeutschen Zeitung".


Jedoch gibt es Rahmenvereinbarungen zwischen Paypal und Großkunden, die weiterhin Gebühren erlauben. Das bestätigte eine Paypal-Sprecherin gegenüber €uro am Sonntag. Namen könne sie aus Datenschutzgründen nicht nennen, die Anzahl dieser Verträge unterliege dem Geschäftsgeheimnis. Deutsche Bahn und Lufthansa hatten bereits erklärt, dass sie zu diesen Großkunden gehören. Die Deutsche Bahn verlangt bei Paypal-Zahlungen ab 50 Euro ein gestaffeltes Entgelt von bis zu drei Euro. Die Lufthansa berechnet 1,65 Prozent des Ticketpreises, maximal 25 Euro.

Verbraucher, die Verstöße gegen das neue Gesetz entdecken, können sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wenden. Sie hat eine spezielle Beschwerdestelle eingerichtet (Postanschrift: Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg vor der Höhe; E-Mail: zahlungsentgelte@wettbewerbszentrale.de).

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