Wie fordere ich Quellensteuer auf irische Dividenden zurück?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Michael Schreiber, €uro am Sonntag
Ich habe in Irland einen Antrag auf Rückerstattung der irischen Quellensteuer auf Dividenden gestellt. Die irischen Behörden haben mir jedoch mitgeteilt, dass sie den Antrag nicht bearbeiten können, weil der notwendige Nachweis über die Zahlung der Quellensteuer nicht erbracht wurde. Was kann ich tun?
€uro am Sonntag: Leider gibt es bei der Rückerstattung irischer Quellensteuern immer wieder Probleme. Der Antrag auf Rückerstattung muss binnen vier Jahren nach Ende des Jahres der Dividendenzahlung gestellt werden. Er besteht aus dem Erstattungsvordruck "Irish Dividend Withholding Tax - Claim from or on behalf of Certain Non-Resident Persons for Refund of DWT" und dem Formular "Non-Resident Form V2A". Beide Formulare sind im Internet unter der Adresse www.revenue.ie/en/tax/dwt/forms/ zu finden.
Den letztgenannten Vordruck füllt man mit seinen persönlichen Adressdaten aus und schickt ihn zu seinem deutschen Finanzamt. Das bestätigt darauf, dass man in Deutschland ansässig ist. Der Anleger schickt dann beide Formulare ausgefüllt an die folgende Adresse: DWT Unit, Collector-General’s Division, Government Offices, Nenagh, Co. Tipperary, E45 T611, Ireland.
Rückvergütungsanträge bearbeiten die irischen Behörden allerdings nur, wenn ein Nachweis über die Quellensteuerzahlung beigebracht wird. Die irische Steuerverwaltung will damit sicherstellen, dass die an ausländische Investoren zurückerstattete Quellensteuer auf Dividenden zuvor auch tatsächlich an den irischen Fiskus abgeführt worden ist. Hier ist die eigene Depotbank des Anlegers in der Pflicht. Schließlich weist sie auf den Dividendenabrechnungen für den deutschen Anleger ja auch Steuerabzüge für den irischen Fiskus von 20 Prozent aus. Dann muss sie auch bescheinigen können, wann und an wen diese Steuerabzüge tatsächlich abgeführt wurden.
Doch leider stellt nicht jede Bank den geforderten Nachweis aus. Kopien der normalen Dividendenabrechnungen akzeptieren die irischen Behörden nicht. Sie fordern eine Art "Tax Voucher" - ähnlich wie die Schweizer Steuerbehörden, also einen Originalbeleg darüber, dass die Quellensteuer tatsächlich bezahlt wurde. Betroffene Anleger wenden sich vor einer Antragstellung bei den Iren zunächst an ihre deutsche Depotbank und fordern diesen Tax Voucher an.
Das kann kostenpflichtig sein. Vor Kurzem hatte €uro am Sonntag überprüft, was Tax Voucher für die Schweiz bei Direktbanken kosten (Ausgabe 12/2017). Ergebnis: Die meisten Onlinebroker verlangen Gebühren zwischen zehn Euro (Comdirect Bank, Targobank, S-Broker, NIBC) und 20 Euro (Onvista Bank, Wüstenrot direct). Bei der Consorsbank findet sich im Preis-Leistungs-Verzeichnis der generelle Hinweis auf eine Gebühr von 19,95 Euro bei Rückforderungen ausländischer Quellensteuer. Dagegen gibt es bei der ING-DiBa den Schweizer Tax Voucher kostenlos. Wenn zusätzliche Belege nötig sind, wird es aber auch hier kostenpflichtig.
Sollte die Depotbank sich überhaupt nicht in der Lage sehen, einen irischen Tax Voucher auszustellen, kann man es bei der ausschüttenden irischen Gesellschaft versuchen, deren Aktien man hält. Sie müsste eigentlich bestätigen können, dass sie an den auf der Dividendenabrechnung der Depotbank bescheinigten Tagen tatsächlich irische Quellensteuer an den irischen Fiskus bezahlt hat. Der irische Fiskus führt eine eigene Datenbank mit den Quellensteuereinbehalten und gleicht die Steuerzahlungen der irischen Firmen mit den Rückerstattungsanträgen der Aktionäre ab.
Gelingt auch das nicht, hat man praktisch keine Chance, für vergangene Jahre irische Quellensteuern zurückzuholen. Dann bleibt nur noch ein Weg: für künftige Ausschüttungstermine weitere Steuerabzüge zu verhindern. Diese Abzüge unterbleiben, wenn den irischen Behörden über die Depotbank mitgeteilt wird, dass man als EU-Bürger irische Aktien hält und damit aus der irischen Quellensteuer von vornherein herausfällt. Dafür muss man über die Depotbank dem irischen Fiskus rechtzeitig vor dem nächsten Dividendentermin das anfangs beschriebene, ausgefüllte Formular "Non-Resident Form V2A" übersenden. Auch diesen Service bieten leider nicht alle deutschen Banken an. Anleger sollten daher vorher nachfragen, ob eine Vorabbefreiung von der irischen Quellensteuer über die Bank möglich ist.
Weitere News
Bildquellen: Joe Gough / Shutterstock.com, Gunnar Pippel / Shutterstock.com