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Was kann ich tun, wenn ich keinen Arzttermin bekomme?

21.11.16 17:30 Uhr

Was kann ich tun, wenn ich keinen Arzttermin bekomme? | finanzen.net

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Ich will zu einem Hautarzt gehen und habe ­extreme Probleme, einen Termin zu bekommen. Nun habe ich gehört, dass man sich als gesetzlich Krankenversicherter zentral einen Termin zuweisen lassen kann. Stimmt das?

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€uro am Sonntag: Grundsätzlich ja. Seit Januar gibt es sogenannte Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (Liste unter kbv.de). Sie müssen Patienten innerhalb einer Woche einen Sprechstundentermin bei einem Facharzt vermitteln. Für den Termin selbst ist dann noch einmal maximal drei Wochen Zeit. Ist kein niedergelassener Facharzt verfügbar, bekommen Versicherte ersatzweise einen Behandlungstermin im Krankenhaus angeboten. In diesem Fall kann sich die Wartezeit um eine weitere Woche verlängern.

Prinzipiell nötig ist eine Überweisung plus Dringlichkeitsbescheinigung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt (außer bei Augen- und Frauen­ärzten). Auch um die Vermittlung zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlungen kümmern sich die Terminservicestellen nicht. Erstgespräche und Therapiesitzungen bei Psychotherapeuten werden voraussichtlich erst ab 2017 ins ­Angebot aufgenommen. Verschiebbare Routine­untersuchungen oder Bagatellerkrankungen berechtigen Patienten nicht zur Beantragung eines kurzfristigen Termins.

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Hilft die Servicestelle bei der Terminvermittlung, können sich Krankenversicherte den Facharzt nicht aussuchen. Den angebotenen Termin können Versicherte noch am selben Tag wieder absagen, sie bekommen dann einen neuen. Ansonsten ist die Stelle nicht verpflichtet, einen weiteren Termin zu organisieren. Die von der Servicestelle zugewiesene Facharztpraxis muss in zumutbarer Entfernung liegen. Als zumutbar gilt die Wegstrecke vom Wohnort des Patienten zum nächstmöglichen Facharzt plus 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer entfernteren Arztpraxis. Das bedeutet konkret: Praktiziert der nächstgelegene Orthopäde oder Augenarzt 15 Minuten von zu Hause entfernt, muss der vorgeschlagene Facharzt innerhalb von 45 Minuten mit Bus und Bahn erreichbar sein. Bei besonderen Fachärzten - etwa Radiologen, Spezial­internisten, Kinder- und Jugendpsychiatern - ist eine Strecke zum nächstmöglichen Facharzt plus 60 Minuten Fahrtzeit zumutbar.

Bildquellen: Fernando Madeira / Shutterstock.com, Raev Denis/Istockphoto