Versicherung: Wie ist mein Hausrat bei einem Einbruch geschützt?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
€uro am Sonntag:
Ich habe eine Hausratversicherung abgeschlossen. Greift sie garantiert, wenn in mein Haus eingebrochen würde?
Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl: Damit das bei einem Einbruch gestohlene Eigentum über die Hausratversicherung abgedeckt ist, muss sich der Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kommen die Diebe also durch die offene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz.
Anzeige bei der Polizei: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Selbstverständlich eigentlich, dass der Schaden so gering wie möglich zu halten ist, also zum Beispiel entwendete Scheck- und Kreditkarten sofort gesperrt werden.
Liste des Diebesguts: Über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände muss umgehend eine Liste für Polizei und Versicherung angefertigt werden. Diese sogenannte Stehlgutliste ist einerseits die Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung, andererseits eine Fahndungshilfe für die Polizei. Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Wertgegenstände wie Schmuck und Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur Hand sind. Wer vorausschauend eine solche Liste von Wertgegenständen anlegen will, findet ein Muster unter www.polizei-beratung.de.
Was ersetzt wird: Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder möglicherweise sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer zumeist so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand zu heutigen Preisen neu gekauft werden kann.
Übernommen werden überdies auch Reparaturkosten für Inventar, Türen und Fenster, die beim Einbruch in Mitleidenschaft gezogen wurden.
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