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Versicherung: Was sollten Selbstständige im Mutterschutz beachten?

24.06.17 16:00 Uhr

Versicherung: Was sollten Selbstständige im Mutterschutz beachten? | finanzen.net

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Ich habe gehört, dass es für selbstständige, privat versicherte Frauen Änderungen gibt, was Zahlungen im Mutterschutz betrifft. Stimmt das?

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€uro am Sonntag: Durch eine wenig beachtete familienfreundliche Gesetzesreform hat sich dies in der Tat vor einigen Monaten geändert. Seitdem haben werdende Mütter, die selbstständig tätig und privat krankenversichert sind, in Phasen des Mutterschutzes Anspruch auf Krankentagegeld. Darauf weist das Internetportal kinder-privat-­versichern.de hin.

Konkret können sich werdende Mütter, die bisher mit ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag ein Krankentagegeld mitversichert haben, zwischen zwei Alternativen wählen: ob sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt weiter beruflich tätig sind oder stattdessen eine Kompensation für den Verdienstausfall bei ihrem privaten Krankentagegeld-Versicherer geltend machen. Angestellte Frauen, denen bereits aus ­anderen Quellen Mutterschaftsgeld zusteht, sind davon ausgeschlossen, selbst wenn sie privat krankenversichert sind.
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Bisher war das für selbstständige, privat versicherte Frauen nicht möglich, da Schwangerschaft und Geburt nicht als Krankheit gelten. Das hat dazu geführt, dass viele Mütter entweder rund um die Geburt weitergearbeitet haben, für die Zeit an die eigenen Ersparnisse gehen mussten oder der Partner eingesprungen ist. Durchaus gängige Praxis war auch oft, dass ein Arzt des Vertrauens die werdende Mutter für die Krankentagegeld-Versicherung krank geschrieben hat. Diesen Tanz auf der Rasierklinge muss nun keiner mehr machen. Die Mehrkosten durch die Reform werden übrigens auf das komplette Kollektiv der Privatversicherten umgelegt.

Bildquellen: Robert Lang Photography/Getty Images, janina jaak / Shutterstock.com