Versicherung: Was ist bei Schäden durch den Orkan Sabine zu beachten?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
€uro am Sonntag:
Was sollte man in puncto Versicherungen beachten, wenn es um Schäden durch den Orkan Sabine geht?
Was sollten Geschädigte tun? Eine Sprecherin des Bundes der Versicherten rät, den Versicherer schnellstmöglich über den Eintritt des Schadens zu informieren. "Oft ist es sinnvoll, sich im ersten Schritt telefonisch an die Schadenabteilung zu wenden." Die Versicherung schickt dann ein Schadenformular. Zudem müssen Kunden Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Loch im Dach abzudichten ist. Ebenfalls wichtig ist, von den beschädigten Gegenständen eine genaue Aufstellung zu machen. "Auch können Personen, die den Schaden bezeugen können, hilfreich sein", erklärt die Sprecherin. Falls Schäden vor der Erstellung eines Gutachtens behoben werden müssen, beispielsweise weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sollte man das unbedingt mit dem Versicherer absprechen.
Den Nachweis, dass ein versicherter Sturmschaden entstanden ist, also mindestens Windstärke 8 geherrscht hat, müssen Geschädigte bei der Wohngebäudeversicherung selbst erbringen. Hier hilft die Windmessung durch die Wetterämter. Reicht das nicht, sollten sich Betroffene die örtliche Tagespresse von den Tagen, an denen Sturm geherrscht hat, besorgen. Ist dennoch strittig, ob der Sturm Windstärke 8 erreicht hat, kann man dies beim Deutschen Wetterdienst (Hotline: 0180-291 39 13) erfragen oder unter www.dwd.de/wettergutachten feststellen.
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