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Versicherung: Beitragserhöhungen: Was tun nach Schreiben der DKV?

06.03.21 14:02 Uhr

Versicherung: Beitragserhöhungen: Was tun nach Schreiben der DKV? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Ich habe einen Brief meines privaten Krankenversicherers DKV bekommen, in dem es unter anderem um "Beitragsanpassungen in der Vergangenheit" geht. Anlass des Schreibens seien "Verhandlungen vor Zivilgerichten". Was ist damit gemeint? Und was soll der Hinweis, ich solle die mitgeschickten Unterlagen "zu den Akten nehmen"? Das klingt recht dramatisch.

€uro am sonntag Die teilweise drastischen Erhöhungen der Beiträge für die private Krankenversicherung sind ein Daueraufreger. Viele Anbieter machten sich gerade in früheren Jahren oftmals nicht die Mühe, diese ausreichend zu begründen. Kurz vor Weihnachten hat der Bundesgerichtshof einige Beitragserhöhungen der AXA für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). "Es sind zahlreiche weitere Klagen hierzu anhängig, auch gegen andere Anbieter", sagt Silke Möhring, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen. "War eine Begründung nicht ausreichend, war eine Prämienanpassung unwirksam. Und wird die Begründung nachgeholt, werden Beitragsanpassungen zukünftig wirksam." Die DKV versuche dies mit dem Schreiben nachzuholen, falls Begründungen in der Vergangenheit nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten.

"Dass die DKV diese Anforderungen nicht in allen Jahren der Beitragserhöhungen erfüllt hat, dürfte feststehen", betont Rita Reichard, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW. Versicherungsnehmer hätten einen Anspruch auf Rückzahlung aller zu Unrecht gezahlten Beitragserhöhungen. Ihr Tipp: Man solle die vergangenen Beitragserhöhungen prüfen lassen und die unwirksam erhobenen Mehrbeiträge samt Nutzungsersatz zurückfordern - am besten über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Eine Liste finden Sie unter anwaltauskunft.de/anwaltssuche.










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