Strom: Muss ich meine Solaranlage bis zum 31. Januar melden?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag
Wir haben ein Stecker-Solargerät zur Stromerzeugung auf dem Balkon und haben gehört, dass wir
es bis zum 31. Januar bei der Bundesnetzagentur
melden müssen. Stimmt das?
Euro am Sonntag: Bis zum 31. Januar müssen alle stromerzeugenden Anlagen online gemeldet werden (marktstammdatenregister.de). Dieses Register soll künftig einen umfassenden Überblick über Anlagen und Akteure des Strom- und Gasmarktes geben. Das gilt auch für ältere Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sowie für ortsfeste Batteriespeicher und Balkon-Solargeräte.
"Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren", betont die Bundesnetzagentur. Aus Datenschutzgründen wurden die Angaben nicht übertragen. Eine rechtzeitige Registrierung sei wichtig, damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden könnten, warnt die Bundesnetzagentur. Ansonsten drohe ein vorübergehender Auszahlungsstopp."Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde", heißt es allerdings. Bei Anlagen, die bis 2019 als Projekt registriert waren, sollte man bis zum 31. Januar prüfen, ob noch Daten zu ergänzen sind.
Grundsätzlich sind neue Anlagen binnen eines
Monats nach Inbetriebnahme zu registrieren. Wer
Fragen hat, kann sich unter 040/248 32 250 an die
Verbraucherzentrale Hamburg wenden oder sich
auf bundesnetzagentur.de informieren.
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