Steuern: Wie sparen Vermieter?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Redaktion Euro am Sonntag
Gemeinsam mit meinen Geschwistern besitze ich als Erbengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus. Um weniger Steuern zu zahlen, wollen wir eine GmbH gründen. Kann bei Vermietung die Mehrwertsteuer aus den zwangsläufig erheblichen
laufenden Werbungskosten mit dem Finanzamt verrechnet werden?
€uro am Sonntag: Bei der Vermietung eines Mehrfamilienhauses ausschließlich zu Wohnzwecken unterliegen die erzielten Mieterträge nicht der Umsatzsteuer. Da die Mieten damit generell mehrwertsteuerfrei sind, können mit dem Fiskus im Gegenzug auch keine Mehrwertsteuern auf die anfallenden laufenden Handwerkerkosten und dergleichen verrechnet werden. Diese Grundregeln gelten für alle Wohnungsvermieter - egal, welche Rechtsform diese haben. Es macht also keinen Unterschied, ob man das Mehrfamilienhaus als Erbengemeinschaft, als Alleineigentümer oder als GmbH vermietet.
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