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Steuern: Wie sind Umzugskosten optimal absetzbar?

15.11.18 17:30 Uhr

Steuern: Wie sind Umzugskosten optimal absetzbar? | finanzen.net

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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Ich werde noch diesen Herbst in eine andere Wohnung ziehen, weil sich so der Weg zu meinem Arbeitsplatz deutlich verkürzt. Kann ich meine Umzugskosten absetzen? Und was sollte man bei der Dokumentation dieser Ausgaben beachten?

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€uro am Sonntag: Erfolgt der Umzug aus beruflichen Gründen, können Steuerpflichtige dafür meistens Werbungskosten geltend machen. Das ist stets der Fall, wenn Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt werden und sich ihre tägliche Fahrzeit, also Hin- und Rückweg, durch den Umzug um mindestens eine Stunde verringert - unabhängig von der Länge des Arbeitswegs.

Zudem ist ein berufsbedingter Umzug absetzbar, wenn Beschäftigte so ihren Arbeitsplatz leichter mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen oder doppelte Haushaltsführung vermeiden. Gleiches gilt, wenn Studium oder Ausbildung begonnen werden und dafür der Wohnsitz gewechselt wird. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich per Erlass (Gz. IV C 5 - S-2353 /16/10005) neue Steuerpauschalen für Umzugskosten bis zum Jahr 2020 veröffentlicht. Wer 2018 berufsbedingt den Wohnsitz wechselt, kann als Alleinstehender für entstandene Umzugskosten seit dem 1. März pauschal 787 Euro (zuvor 764 Euro) geltend machen, bei zusammen veranlagten Partnern sind es 1574 Euro (zuvor 1528 Euro). Pro Kind und weiterem Haushaltsmitglied erhöht sich die Umzugspauschale um 347 Euro (zuvor 337 Euro).
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Wer aber nachweislich höhere Kosten hat, kann grundsätzlich auch mehr absetzen. Abzugsfähig sind etwa Ausgaben für Annoncen in Zeitungen und Immobilienportalen, Kosten für beauftragte Umzugshelfer, Handwerker und die Ummeldung. Zu beachten: Barzahlung akzeptiert das Finanzamt auch bei Vorlage von Quittungen nicht. Alle Umzugsrechnungen sollten daher unbar - per Banküberweisung - beglichen werden.





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