Steuern: Wie sind Heimkosten abzusetzen?
10.09.16 16:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Meine Eltern leben in einem Pflegeheim und
wollen die Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen, nun wurde diese sehr stark gekürzt. Das Finanzamt meinte, das läge daran, dass sie sich nun ihren Haushalt sparen würden. Was können meine Eltern tun?
Euro am Sonntag: Wird vor dem Umzug ins Heim der frühere Haushalt aufgelöst, kürzt der Fiskus die abziehbaren Ausgaben um die "Haushaltsersparnis". Damit sollen die Aufwendungen, die sich der Bewohner für das Unterhalten eines eigenen Hausstands erspart, abgegolten werden. Bei Ehepartnern, die gemeinsam in ein Pflegeheim umziehen, berechnen einige Finanzämter die Haushaltsersparnis doppelt, obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wird. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist dazu ein neues Musterverfahren anhängig. Ihre Eltern sollten unter Nennung des Aktenzeichens (VI R 22/16) Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.
Weitere News
Bildquellen: Pressmaster / Shutterstock.com, Bork / Shutterstock.com