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Steuern: Was muss ich als Alleinerbe bei einem Todesfall beachten?

02.04.18 17:30 Uhr

Steuern: Was muss ich als Alleinerbe bei einem Todesfall beachten? | finanzen.net

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Mein Vater ist am 29. Juni 2017 verstorben. Ich bin Alleinerbe. Er hat mir ausschließlich Konten und Depots überlassen, die mir mittlerweile von den Banken überschrieben wurden. Deren Wert liegt unterhalb des für mich relevanten Steuerfreibetrags von 400 000 Euro. Nun habe ich gehört, dass ich für ihn eine Einkommensteuererklärung für 2017 abgeben muss. Stimmt das? Falls ja: Was muss ich beachten (er war Rentner)? Und wie gehe ich in meiner eigenen Steuererklärung mit der Erbschaft um?



€uro am Sonntag: "Sie müssen in der Tat für ihren Vater eine Einkommensteuererklärung abgeben, die die Zeit bis zu seinem Tod umfasst", sagt Markus Helm, Steuerberater bei der BHS Steuerberatungsgesellschaft in München. Hier geht es um seine Einkünfte etwa in Form von Renten oder aus Kapitalanlagen. "Am besten fügen Sie eine Notiz bei, dass Ihr Vater am 29. Juni verstorben ist", so Helm. In Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung müssen Sie die Kapitalerträge aus dem Vermögen Ihres Vaters ab dem 29. Juni angeben. Wenn die Banken korrekt arbeiten, erhalten Sie für die Kapitaleinkünfte Ihres Vaters zwei separate Jahressteuerbescheinigungen - jeweils eine für die Zeit vor und nach dem Todestag. "Falls die Banken diese Bescheinigungen nicht von sich aus schicken, sollten Sie nachfragen", sagt der Experte. Sollten keine separaten Bescheinigungen vorliegen, wird hin und wieder empfohlen, die Summen selbst auszurechnen. "Davon rate ich ab", erklärt Helm. Die Formel, die das Finanzamt in solchen Fällen verwende, sei zu komplex.

Das Erbe selbst wird in einer eigenen Erbschaftsteuererklärung erfasst. Helm: "Dafür werden Sie eigens angeschrieben - von einem anderen Finanzamt als Ihrem angestammten." Das geschieht unabhängig von einem Erbschein, den Sie sich möglicherweise haben ausstellen lassen.









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