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Steuern: Warum werden belgische Aktien doppelt belastet?

26.01.17 17:30 Uhr

Steuern: Warum werden belgische Aktien doppelt belastet? | finanzen.net

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von Michael Schreiber, Euro am Sonntag

Ich habe Aktien des belgischen Unternehmens Befimmo in meinem Depot und bekomme neben den Dividenden eine Sonderausschüttung, die ich allerdings doppelt versteuern muss. Ist das korrekt, und was kann ich gegebenenfalls tun?



€uro am Sonntag: Bei der Befimmo handelt es sich um eine belgische Aktiengesellschaft in der Rechtsform eines REIT (Reat Estate Investment Trust) - also eines börsennotierten Immobilienfonds. Er selbst ist als Kapitalgesellschaft von der belgischen Körperschaftsteuer für Firmen befreit, sofern jährlich 80 Prozent der Erträge in Form von Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Auf diese Dividenden behält der belgische Staat 27 Prozent Quellensteuer ein.
Anleger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen mit ihren Kapitalerträgen der deutschen Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Sofern die Befimmo-­Aktien in einem deutschen Depot verwahrt werden, nimmt die Depotbank bei Dividendenzufluss von sich aus eine Anrechnung der belgischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer vor. Angerechnet werden aber nur 15 Prozent der belgischen Steuer. Die übrigen zwölf Prozent muss man sich in Belgien erstatten lassen . Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuer (www.bzst.de) erhält man unter dem Link "Ausländische Antragsformulare" einen Wegweiser zur belgischen Steuerverwaltung und den online ausfüllbaren Erstattungsformularen in deutscher Sprache.
Liegen die Befimmo-Aktien dagegen in einem ausländischen Depot, müssen Sie die Kapital­erträge über ihre Einkommensteuererklärung von sich aus nacherklären. Dies erfolgt über das Formular "Anlage KAP". Die Erträge sind in Zeile 15 einzutragen. Die Quellensteueranrechnung erfolgt mit 15 Prozent über den Steuerbescheid und entsprechende Einträge auf der Rückseite der Anlage KAP ab Zeile 49. Auch hier muss man sich die restlichen zwölf Prozent Quellensteuer in Belgien erstatten lassen.

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