Steuern: Wann sind die Kosten einer Beerdigung absetzbar?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Mein Vater ist gestorben. Kann ich die Kosten für die Beerdigung von der Steuer absetzen?
€uro am Sonntag: Grundsätzlich nur dann, wenn das Erbe nicht ausreicht, um die Beerdigungskosten zu bezahlen. In diesem Fall erkennt das Finanzamt maximal 7500 Euro als außergewöhnliche Belastung an. Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erläutert, muss man dafür alle Beerdigungskosten zusammenzählen und das Erbe abziehen. Generell gilt: Erben sind rechtlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In manchen Bundesländern müssen sogenannte Unterhaltsverpflichtete sogar dann zahlen, wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben. Unterhaltsverpflichtet sind zuerst Ehegatten, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, den Geschwistern, Großeltern und Enkeln.
Andersherum sind auch dann die Kosten absetzbar, wenn sie nicht aus rechtlichen, sondern aus sogenannten sittlichen Gründen übernommen werden. Etwa wenn man nichts erbt, aber Verwandte, Nachbarn oder Freunde die Kostenübernahme erwarten oder man sich selbst verpflichtet fühlt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe nennt folgendes Beispiel: Die Großmutter stirbt. Die Mutter erbt die Möbel und rund 1000 Euro. Als Hartz-IV-Empfängerin kann sie das Geld für die Beerdigung aber nicht aufbringen. Die Enkelin fühlt sich deshalb verpflichtet zu zahlen. Sie trägt die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung ein und legt die Hartz-IV-Bescheinigung ihrer Mutter bei.
Wichtig: Das Finanzamt entscheidet bei einer Verpflichtung aus sittlichen Gründen immer nur "nach den näheren Umständen des Einzelfalls", also individuell. Der Nichterbe könnte alternativ Kostenersatz vom Erben verlangen, falls dort Geld vorhanden ist. Die Kosten für Grabpflege sind übrigens nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Das hat das niedersächsische Finanzgericht entschieden (Az. 4 K 12315/06).
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