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Steuern: Wann darf der Fiskus Verzugszinsen kassieren?

04.10.16 17:30 Uhr

Steuern: Wann darf der Fiskus Verzugszinsen kassieren? | finanzen.net

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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Während mein Tagesgeldkonto quasi nichts mehr abwirft, muss ich dem Finanzamt happige Verzugszinsen zahlen, wenn ich meine Steuer­erklärung zu spät abgebe. Gibt es eine Möglichkeit dem zu entkommen?



€uro am Sonntag: Für Steuernachzahlungen berechnet das Finanzamt Zinsen, wenn eine Karenzzeit von 15 Monaten verstrichen ist. Wurde etwa der Steuerbescheid mit einer Nachzahlung für das Jahr 2014 Anfang September 2016 zugestellt, werden Nachzahlungszinsen für fünf Monate fällig. Die Zinsen werden ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahres 2014, also ab April 2016 berechnet. Der Nachzahlungsbetrag wird mit 0,5 Prozent für jeden vollen Monat verzinst, das heißt mit sechs Prozent pro Jahr.

Dieser Zinssatz liegt erheblich über dem aktuellen Marktzins. Ob er deshalb verfassungswidrig ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. III R 10/16). Betroffene können sich auf dieses Verfahren berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. "Nachzahlungszinsen lassen sich durch rechtzeitige freiwillige Zahlungen auf die erwartete Steuerschuld vermeiden oder zumindest verringern", rät Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine. Als Vorauszahlung an das Finanzamt können Steuerzahler absehbare Zinsbelastungen drücken.

Der hohe Zins kann sich aber auch positiv auswirken. Er gilt nicht nur für Steuernachzahlungen, sondern auch für Steuererstattungen. Geben Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung ab, haben sie dafür vier Jahre Zeit. So kann ein Arbeitnehmer, der mit einer Steuererstattung rechnet, noch bis Ende Dezember 2016 seine Steuererklärung für das Jahr 2012 abgeben. Da die Karenzzeit bereits jetzt überschritten ist, überweist das Finanzamt neben der Steuererstattung zusätzlich Erstattungszinsen von sechs Prozent pro Jahr, die - kleiner Pferdefuß - aber wiederum versteuert werden müssen.

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