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Steuern: Studienkosten mit dem Startgehalt verrechenbar?

13.02.18 17:30 Uhr

Steuern: Studienkosten mit dem Startgehalt verrechenbar? | finanzen.net

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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Ich habe nach Abschluss meines Germanistikstudiums meine erste Vollzeitstelle in der Kommunikationsabteilung eines Konzerns angetreten. Kann ich die Ausgaben für mein Studium nun mit meinem Arbeitseinkommen verrechnen?



€uro am Sonntag: Noch immer ist gerichtlich nicht endgültig geklärt, ob die Aufwendungen für ein Erststudium in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind. In letzter Instanz wird darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort sind sechs Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Rechtsfrage anhängig (Az. 2 BvL 22-27/14).
Sollten die Verfassungsrichter die derzeitige Regelung kippen, wonach Studienkosten nur als Sonderausgaben bis zur Höhe von 6000 Euro pro Jahr abzugsfähig sind, könnten davon Studenten und Berufseinsteiger profitieren, die ab 2004 studiert haben. Seit diesem Veranlagungsjahr müssen Finanzämter alle Einkommensteuerbescheide diesbezüglich mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Einsprüche gegen Bescheide waren daher nicht erforderlich.
Wer als Student in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das noch für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren nachholen - bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 also noch rückwirkend bis zum Jahr 2011.
Der Ausgang der Verfahren ist offen. Eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung, mit der die Verfassungsrichter einen Verlustvortrag ins Erbwerbsleben ermöglichen, würde für den Staat teuer, weil erhebliche Steuererstattungen fällig wären. Denn nur die wenigsten Studenten profitieren vom bisher möglichen Sonderausgabenabzug. Der Hauptgrund: Sie erzielen während des Studiums häufig nur geringe Einnahmen.






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