Steuern: Sind die Kosten für ein Auslandsstudium absetzbar?
08.11.18 17:30 Uhr
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Unsere Tochter studiert ab diesem Herbst voraussichtlich für ein Jahr im Ausland. Dadurch entstehen ihr erhebliche Mehrkosten. Kann sie zusätzliche Aufwendungen von der Steuer absetzen?
€uro am Sonntag: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 ist umstritten, ob Ausgaben für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand bei einem oder mehreren Auslandssemestern absetzbar sind. Steuerrechtlich geht es dabei um die Frage, wo Studenten bei Auslandssemestern ihre "erste Tätigkeitsstätte" haben.
Dazu ist derzeit ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. In dem Musterprozess begann die Klägerin 2012 ein Bachelorstudium im Fach International Business an der Fachhochschule Dortmund. Die Studienordnung schreibt zwei Auslandssemester vor, die sie in London und in Dublin absolvierte. Während des Studiums und auch während der Auslandssemester behielt die Klägerin allerdings ihren Hauptwohnsitz im Haus ihrer Eltern in Deutschland. Die gezahlte Miete im Ausland sowie den Verpflegungsmehraufwand machte sie in ihrer Steuererklärung geltend. Das Finanzgericht Münster entschied jedoch, dass die Kosten nicht absetzbar sind (Az. 7 K 1007/17 E, F). Gegen das Urteil legte die Klägerin Revision beim BFH ein. Das oberste deutsche Steuergericht wird demnächst ein Urteil in der Sache fällen.
Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und ein Auslandssemester absolvieren, sollten deshalb ihre Ausgaben für den Auslandsaufenthalt sorgfältig auflisten und als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Verweigert das Finanzamt die Anerkennung, können sie sich via Einspruch auf das anhängige Verfahren beim BFH (Az. VI R 3/18) berufen. Damit können sie ohne Prozesskostenrisiko den Ausgang der Musterklage abwarten - und müssen vorerst nicht selbst klagen.
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