Euro am Sonntag-Mailbox

Steuern: Kinder verkaufen geschenktes Haus - Ist das ein Sparmodell?

12.02.22 14:07 Uhr

Steuern: Kinder verkaufen geschenktes Haus - Ist das ein Sparmodell? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Vor fünf Jahren habe ich im Rhein-Main-Gebiet ein vermietetes Haus gekauft, das ich bald veräußern will. Kann ich Spekulationssteuern auf den absehbar hohen Verkaufsgewinn sparen, indem ich die Immobilie meinen Kindern schenke, die sie dann umgehend weiterveräußern?

Euro am Sonntag: Wer eine Wohnimmobilie vor dem geplanten Verkauf zunächst seinen Kindern schenkt, um Steuern zu sparen, handelt nicht rechtsmissbräuchlich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. IX R 8/20). Erfolgreich geklagt hatte eine Frau, der das Finanzamt einen Veräußerungsgewinn von fast 100.000 Euro trotz der Schenkungen persönlich zurechnen wollte.

Sie hatte 2011 ein Grundstück gekauft und wollte es bereits ein Jahr später wieder veräußern. Bei Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ist der erzielte Mehrerlös als Einkommen zu versteuern. Deshalb hatte die Klägerin das Objekt zunächst jeweils zur Hälfte ihren beiden Kindern geschenkt, die es anschließend verkauften. Die Steuern auf den Veräußerungsgewinn fielen dadurch viel niedriger aus, weil sich der Gewinn auf die Kinder verteilte und diese in dem Jahr wesentlich geringere sonstige Einkünfte erzielten als ihre Mutter.

Der Gewinn sei bei den Kindern entstanden, so der BFH. Bei "unentgeltlichem Erwerb" sehe das Einkommensteuergesetz dies so vor: Das private Veräußerungsgeschäft wird bei demjenigen besteuert, der die Veräußerung vorgenommen und den Veräußerungserlös tatsächlich erhalten hat.

Zu beachten ist: Dieses vom BFH genehmigte Steuersparmodell rechnet sich nur, wenn die Ersparnisse bei der Einkommensteuer nicht durch fiskalische Vorteile bei der Schenkungsteuer wettgemacht werden. Hier hat jedes Kind einen Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 Euro, den es alle zehn Jahre erneut ausschöpfen kann.











__________________________________

Bildquellen: Brian A Jackson / Shutterstock.com, Lisa S. / Shutterstock.com