Steuern: Kann ich hohe Strafzinsen des Fiskus vermeiden?
04.04.18 17:30 Uhr
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ich bin selbstständig und erwirtschafte Jahr für Jahr stark schwankende Umsätze. Weil ich häufig länger auf Rechnungen von Kunden warten muss und diese später beim Finanzamt nachreiche, verzögert sich regelmäßig die Bearbeitung meiner Steuererklärungen. Nun soll ich auf eine Nachforderung des Finanzamts happige sechs Prozent Zinsen zahlen. Ist das rechtens? Und lassen sich diese Strafzinsen vermeiden?
€uro am Sonntag: Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Steuergericht, hat kürzlich zum wiederholten Mal entschieden, dass Finanzämter verfassungsgemäß handeln, wenn sie bei Steuernachzahlungen Nachforderungszinsen von sechs Prozent pro Jahr berechnen. Das verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit, bestätigten die Finanzrichter (Az. III R 10/ 16). Im konkreten Fall ging es um 11 000 Euro Zinsen, die ein Bürger für das Steuerjahr 2013 im Rahmen einer Nachforderung des Fiskus von insgesamt 390 000 Euro zahlen musste. Sein Einkommensteuerbescheid für 2011 war wegen langer Bearbeitungszeit erst zwei Jahre später festgesetzt worden. Der Nachzahlungs- und Erstattungszinssatz liegt seit 1961 unverändert bei 0,5 Prozent pro Monat.
Um hohe Strafzinsen zu vermeiden, gibt es zwei Auswege: Wer bis zum Ablauf des 15. eines Monats nach der Steuerentstehung noch keinen Bescheid erhalten hat, kann zum einen die prognostizierten Einkommensteuernachzahlung freiwillig im voraus entrichten. Selbstständige können zum anderen die Anpassung ihrer vierteljährlich fälligen Einkommensteuervorauszahlung beantragen.
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Niedrigzinsphase kann eine solche Vorgehensweise sinnvoll sein: Für die freiwillige und vorzeitig gezahlte Summe bekommt man bei Banken mit deutscher Einlagensicherung kaum Zinsen. Damit lassen sich unterm Strich pro Monat bis zu 0,5 Prozent der Nachforderungssumme einsparen.
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