Steuern: Kann die Erbschaftsteuer aus Gesundheitsgründen entfallen?
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Enge Angehörige zahlen unabhängig vom Verkehrswert keine Erbschaftsteuer für Haus oder Eigentumswohnung des Erblassers, wenn sie dort für mindestens zehn Jahre ihren ersten Wohnsitz nehmen. Die Steuerbefreiung steht neben Ehepartnern ja auch Kindern und Enkeln zu - bei Nachkommen aber nur, wenn die Wohnflächen der Objekte 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Gelten diese Steuervorteile auch, wenn Erben wegen Erkrankungen vor Ablauf der Zehnjahresfrist aus den Objekten ausziehen müssen?
€uro am sonntag Die Steuerfreiheit bleibt erhalten, wenn Erben die Immobilie aus "zwingenden Gründen" nicht selbst nutzen können. Dieses Privileg hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun erweitert: Ein Erbe verliert die Steuerbefreiung für ein Familienheim nicht, wenn ihm die eigene Nutzung aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist (Az. II R 18/20). Die Klägerin hatte das von ihrem Vater ererbte Einfamilienhaus zunächst selbst bewohnt, war aber bereits nach sieben Jahren ausgezogen. Die Erbin hatte sich kaum noch bewegen und ohne fremde Hilfe dort nicht mehr leben können. Die Frau hätte aus gesundheitlichen Gründen so erheblicher Unterstützung bedurft, dass ihr keine selbstständige Haushaltsführung mehr möglich war, befand der BFH.
In einem neuen Erlass nennt das Bundesfinanzministerium zwei weitere Ausnahmen: Steuerfrei bleiben auch geerbte Eigenheime, die innerhalb des Zehnjahreszeitraums durch höhere Gewalt wie Hochwasser, Unwetter, Brand oder Explosion zerstört wurden und nicht mehr nutzbar sind. Auch zeitweise Unbewohnbarkeit wegen Sanierung oder behördlichen Nutzungsverbots führt nicht zum Verlust der Steuerfreiheit. Erben müssen aber unverzüglich nach Wiederherstellung einziehen und bis Ablauf von zehn Jahren bleiben (Fundstelle: R E 13.4 Abs. 6 Satz 4 ErbStG).
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