Steuererklärung: Pflicht für Auslandsrentner?
04.08.16 18:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Ich bin Rentner und habe vergangenes Jahr meinen Wohnsitz dauerhaft in die USA verlegt. Muss ich in Deutschland weiterhin eine Steuererklärung abgeben - und welche Finanzbehörde wäre dafür überhaupt zuständig?
€uro am Sonntag: Grundsätzlich muss jeder Ruheständler, der im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zuständig für Auslandsrentner ist das Finanzamt Neubrandenburg, das für diese Personen eine eigene Internetseite (www.finanzamt-rente-im-ausland.de) mit ausführlichen Informationen eingerichtet hat.
Ausnahmen von der Abgabepflicht bestehen nur, wenn Rentner ihre Wohnsitze in Ländern haben, die in Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vereinbart haben, dass der deutsche Fiskus kein Besteuerungsrecht für deutsche Renteneinkünfte hat. Darunter fallen die USA. Die vollständige Liste gibt es beim Finanzamt Neubrandenburg.
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