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Steuer: Wie kann ich Schäden durch Unwetter geltend machen?

05.07.16 17:30 Uhr

Steuer: Wie kann ich Schäden durch Unwetter geltend machen? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Angenommen, eine Immobilie wird durch ein Un­wetter beschädigt, wie jüngst in Bayern und Baden-Württemberg durch Starkregen geschehen. Lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen?

€uro am Sonntag: Ja, auf mehreren Wegen, wie Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern, erklärt. Vermieter können Reparaturen und Baumaßnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten absetzen. Alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung möglich. Wer Wohneigentum selbst nutzt, kann Aufwendungen für existenziell notwendige Möbel, Hausrat und Kleidung geltend machen. Zudem sind Reparaturen und Baumaßnahmen als Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Letzteres wird jedoch nur bis zur Höhe des eingetretenen Schadens gewährt, nicht in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Auch Mieter können den Kauf von Möbeln, Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Sind Schönheitsreparaturen notwendig, kann der Mieter diese als Handwerkerleistung aufführen. "Die Finanzämter berechnen zunächst jene Belastung, die individuell nach Einkommen und Familienstand zumutbar ist", erklärt Dottl. "Nur Belastungen, die darüber hinausgehen, werden von der Steuerschuld abgezogen." Allerdings können auch andere außergewöhnliche Belastungen, die es möglicherweise während des Jahres gegeben hat, eingerechnet werden. So etwa die Anschaffung einer Brille, Krankheits- oder Kurkosten. Mögliche Erstattungen der Versicherung oder finanzielle Soforthilfen zieht das Finanzamt von den geltend gemachten Schadenskosten ab.

"Die Finanzbehörden erkennen entsprechende Käufe, Bau- und Reparaturmaßnahmen nur innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis an", warnt der Experte. Wichtig sei es auch, alle entsprechenden Rechnungen und Belege aufzubewahren und mit der Steuererklärung einzureichen.

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