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Steuer: Wie bewertet der Fiskus Schweizer Gold-ETFs?

14.05.17 14:00 Uhr

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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Ich habe seit mehreren Jahren einen Gold-ETF der Zürcher Kantonalbank im Depot. Dessen Anteile sind mit physischem Gold hinterlegt. Kursgewinne aus dem deutschen Vergleichsprodukt Xetra- Gold sind ja nach einem Jahr steuerfrei. Muss ich bei Verkauf auf Gewinne Abgeltungsteuer zahlen?



€uro am Sonntag: Einen Schweizer Goldfonds, wie sie etwa von der Zürcher Kantonalbank aufgelegt werden, setzt der deutsche Fiskus nicht automatisch gleich mit sogenannten Exchange-Traded Commodities (ETCs) wie Xetra-Gold. Wer letztere, mit physischem Gold hinterlegte Goldanleihen im Depot hat, kann Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei kassie­ren. Im Gegenzug sind außerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste nicht mehr verrechenbar (BMF-Schreiben Gz. IV C 1 - S 2252/08/10004:017). Das gilt aber noch nicht für Kursverluste, die mit diesen Papieren im Jahr 2015 realisiert wurden: Goldanleger können diese Miesen letztmals mit anderen abgeltungsteuerpflichtigen Einnahmen verrechnen.

Sofern auf Schweizer Goldfonds bei realisierten Gewinnen nach mehr als einem Jahr Haltedauer Abgeltungsteuer einbehalten wird, können betroffene Anleger Einspruch einlegen und da­rauf verweisen, dass diese vermögensverwaltend sind, sie am Goldbestand des Fonds unmittelbar beteiligt sind. Auf dieser Basis könnte das Finanzamt ein Einsehen haben - und den Schweizer Gold-ETF steuerlich wie Xetra-Gold behandeln.

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