Steuer: Sind Arbeitsecken absetzbar?
14.07.16 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Da ich einen Teil meiner Arbeit von zu Hause aus erledige, habe ich zu Hause im Wohnzimmer eine Arbeitsecke eingerichtet. Nun frage ich mich, ob diese Arbeitsecke absetzbar ist. Schließlich habe ich keine andere Möglichkeit, ein sogenanntes "Home Office" einzurichten.
€uro am Sonntag: Leider sind die Kosten für eine ins Wohnzimmer integrierte Arbeitsecke nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Mit dieser neuen Entscheidung (Az. X R 32/11) bestätigte der Bundesfinanzhof seine strenge Linie bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern. Erfolglos geklagt hatte ein Unternehmer, der in einem Einfamilienhaus ein großes Zimmer sowohl beruflich nutzte als auch bewohnte. Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird, seien steuerlich nicht relevant, so die obersten Finanzrichter.
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