Steuer: Muss ich die Steuererklärung elektronisch einreichen?
05.02.18 17:30 Uhr
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ich bin Handwerker im Ruhestand und habe auf meinem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage installiert. Den Strom speise ich zum Teil ins Netz ein und bin so in den Augen des Fiskus zum Unternehmer geworden. Mein Finanzamt fordert nun von mir, dass ich meine Steuererklärung elektronisch und nicht mehr, wie bisher, auf Papier abgebe. Mit Computern hatte ich aber nie etwas am Hut. Besteht das Ansinnen des Fiskus zu Recht?
€uro am Sonntag: Selbstständige mit Gewinneinkünften dürfen seit 2011 ihre Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr in Papierform beim Finanzamt einreichen, wenn sie nicht gleichzeitig als Arbeitnehmer veranlagt werden. Damit sind faktisch alle Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte verpflichtet, ihre Erklärungen mit der amtlichen Steuersoftware Elster zu erstellen. Nur ausnahmsweise erlauben Finanzbehörden noch Papierformulare, beispielsweise wenn dem Selbstständigen nicht zumutbar ist, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen. Einen solchen Härtefall hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bei einem selbstständigen Zeitungszusteller anerkannt. Er hatte 2013 rund 2800 Euro und 2014 rund 2900 Euro Gewinne erwirtschaftet - bei Gesamteinnahmen von 10.800 Euro. Die Kosten für einen PC mit Internetanschluss stünden in keiner wirtschaftlich sinnvollen Relation zu den Einkünften, urteilten die Finanzrichter (Az. 2 K 2352/15). Eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) ließen sie nicht zu.
Vergleichbar Betroffene - beispielsweise sonst nicht deklarationspflichtige Ruheständler, die geringfügige Gewinneinkünfte, aber keinen PC haben - können sich auf das Urteil berufen. Doch da das Finanzamt gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, wird sich der BFH zu dieser Frage möglicherweise doch noch inhaltlich äußern (Az. III B 173/16).
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