Steuer: Investmentklubs und neue Fondsbesteuerung
15.01.18 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ich habe als Mitglied eines Investmentklubs eine Frage zur Änderung der Fondsbesteuerung ab 2018, speziell bezüglich der Freigrenze von 100.000 Euro. Bekommt jedes Mitglied diese Freigrenze? Oder der Investmentklub als Ganzes? Oder trifft die Regelung für Investmentklubs grundsätzlich nicht zu?
€uro am Sonntag: Die Regelung für bestandsgeschützte Alt-Fondsanteile ist anlegerbezogen. Somit steht der 100 000-Euro-Freibetrag grundsätzlich jedem Mitglied eines Investmentclubs zu. "Der verbleibende Freibetrag ist ab 2018 - wie der fiktive Gewinn - vom Fiskus jährlich gesondert festzustellen - bis zum Verbrauch durch das für den Anleger zuständige Finanzamt", sagt Steuerberater Falko Tappen, Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Hochschule Ulm, auf Anfrage von €uro am Sonntag. In diese Rechnung müssten aber auch Gewinne mit Altfondsanteilen, die von Klubmitgliedern in sonstigen privaten Depots gehalten werden, einfließen. Wie das in der Besteuerungspraxis für Investmentklubs gelöst werden kann, ist noch unklar.
Weitere News
Bildquellen: vectorfusionart/Shutterstock.com, Gunnar Pippel / Shutterstock.com