Rundfunkgebühren: Rückwirkende Befreiung
05.02.17 14:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Maren Lohrer, Euro am Sonntag
Seit wenigen Monaten beziehe ich ALG II, habe aber immer die Rundfunkgebühren gezahlt.
Nun habe ich gehört, dass auch rückwirkend eine Befreiung möglich ist. Was muss ich tun?
€uro am Sonntag: Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung ist ein fester Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen. Allerdings gibt es Voraussetzungen, unter denen eine Befreiung oder eine Ermäßigung möglich ist. Das gilt etwa für BAföG-Empfänger sowie für Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe, Sozialhilfe, ALG II oder Grundsicherung sowie unter Umständen für Menschen mit Behinderung.
Wer bisher noch keinen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung gestellt hat, kann dies nachholen. Das gilt auch, falls die Gebühren in den vergangenen drei Jahren - trotz Anspruch auf Befreiung - gezahlt wurden. Die vollständigen Nachweise als Kopie sind mit dem Antrag einzureichen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.
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