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Rentenversicherung: Wie werden Abfindungen eine Brücke zum Ruhestand?

29.01.22 16:02 Uhr

Rentenversicherung: Wie werden Abfindungen eine Brücke zum Ruhestand? | finanzen.net

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von Michael Schreiber, Redaktion Euro am Sonntag

Im Artikel "Kleine Geldgeschenke erleichtern den Abschied" (Ausgabe 16/21) haben Sie geschrieben, dass man auch Abfindungen in ein Wertguthaben bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen kann, um Steuern zu sparen und zudem einen abschlagsfreien Renteneintritt zu ermöglichen. Ich habe gehört, dass in ein Wertguthaben aber nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelte wie Gehalt und Boni eingezahlt werden können.

Euro am Sonntag: Abfindungen sind nicht per se von einer Einzahlung in ein Wertguthaben für die gesetzliche Rente ausgenommen. Es kommt im konkreten Einzelfall aber darauf an, wofür der Arbeitnehmer die Abfindung erhält oder welche Ansprüche damit abgegolten werden sollen.

Die Grundidee von Wertguthaben ist, dass Beschäftigte während des aktiven Arbeitslebens Teile ihres Arbeitsentgelts ansparen, um es später für längerfristige sozialversicherte Freistellungszeiten zu verwenden, zum Beispiel zu einem optimierten Eintritt in einen früheren Ruhestand.

Zu diesem für viele Berufstätige wichtigen Thema hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website eine gut lesbare Broschüre zum Download eingestellt (www.bmas.de, unter Publikationen: "Wertguthaben - Häufig gestellte Fragen"). Entscheidend ist hier die Antwort auf die Frage 7. Demnach können neben angesparten sozialversicherungspflichtigen Gehaltsbestandteilen grundsätzlich auch Zeitguthaben aus Gleitzeit- oder Flexi-Konten und sogar Abfindungen in ein Wertguthaben übernommen werden.

Das funktioniert aber nur bei beitragspflichtigen "unechten" Abfindungen, mit denen Überstunden, Urlaubsansprüche und Ähnliches auf einen Schlag abgegolten werden. Sozialversicherungsfreie Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen, dürfen explizit nicht in ein Wertguthaben eingezahlt werden.











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