Rentenkasse: Wie kann ich eine Abfindung optimal einzahlen?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Redaktion Euro am Sonntag
Schon öfter haben Sie darüber berichtet, dass
gekündigte Arbeitnehmer ihre Abfindungen in
ein Wertguthaben bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen können, um Steuern zu
sparen und einen abschlagsfreien Renteneintritt
zu gewährleisten. Ich erwarte für den Verlust meines Arbeitsplatzes bald eine entsprechende Zahlung. Wo kann ich mich über die Details für eine
optimale Einzahlung solide informieren?
€uro am Sonntag: Ob man eine Abfindung in ein Wertguthaben bei der Rentenkasse ummünzen kann, lässt sich am besten beim jeweiligen Versicherungsträger überprüfen. Dabei kommt es im konkreten Einzelfall immer darauf an, wofür der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält - und welche Ansprüche damit abgegolten werden sollen. Fallen begünstigte und nicht begünstigte Abfindungsansprüche zusammen, kann man die Einzahlung auch splitten. Die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann man sich ermäßigt besteuert ("Fünftelregelung") auszahlen lassen, die "unechte Abfindung" geht dann brutto für netto ohne Steuerabzüge direkt ins Wertguthaben und finanziert die Brücke in den Ruhestand. Die daraus später aufgebrachten monatlichen Gehaltszahlungen der Deutschen Rentenversicherung bis zum Renteneintritt unterliegen aber dem normalen Lohnsteuerabzug - die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung greift hier nicht.
Zudem stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu dem Thema auf seiner Website eine Broschüre zum Download bereit (www.bmas.de, unter Publikationen: "Wertguthaben - Häufig gestellte Fragen"). Entscheidend ist die Antwort auf "Frage 7". Demnach können neben angesparten sozialversicherungspflichtigen Gehaltsbestandteilen und Zeitguthaben aus Gleitzeit- oder Flexikonten auch gezahlte Abfindungen in ein Wertguthaben übernommen werden.
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