Rentenerhöhung zum 1. Juli: Warum greift sie bei mir nicht?
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ich bin seit Jahresanfang im Ruhestand, habe rund 40 Jahre gearbeitet und beziehe gesetzliche Rente. Zu meiner Verwunderung erzählte mir mein Nachbar, der bereits seit 15 Jahren Rentner ist, dass er die zum 1. Juli angekündigte Rentenerhöhung - in Westdeutschland 3,22 Prozent, im Osten 3,37 Prozent - von seiner Rentenkasse bereits mit der turnusgemäßen Überweisung Ende Juni erhalten hat. Warum bin ich als "Neurentner" zur Jahresmitte leer ausgegangen?
€uro am Sonntag: Die Erhöhung zum Stichtag 1. Juli kommt nicht bei allen 21 Millionen gesetzlichen Rentnern Deutschlands gleichzeitig an. Wer im April 2004 oder später in den Ruhestand getreten ist, bekommt die gesetzliche Rente "nachschüssig" am Monatsende ausbezahlt. "Neurentner" erhalten die erhöhte Leistung damit erstmals Ende Juli auf dem Konto gutgeschrieben. Alle Ruheständler, die bis März 2004 oder früher Rentner wurden, erhalten ihre Zahlungen dagegen buchungstechnisch "im Voraus". Das bedeutet: Ihre gesetzliche Rente für den Anspruchsmonat Juli wurde ihnen bereits Ende Juni überwiesen.
Die Erhöhung gilt grundsätzlich für alle Renten, die von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden - also nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Alle Zahlungen werden automatisch angepasst. Daher muss sich - anders als mitunter bei Betriebsrenten - kein Anspruchsberechtigter an die Rentenkasse wenden und die höhere Leistung gesondert beantragen.
Im Übrigen steigt mit der jüngsten Erhöhung der aktuelle Rentenwert Ost auf 95,8 Prozent einer nach Entgeltpunkten vergleichbaren West-Rente, zuvor lag dieser bei 95,7 Prozent. Die Rentenangleichung zwischen alten und neuen Bundesländern vollzieht sich in sieben Schritten und soll bis zum Juli 2025 abgeschlossen sein.
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