Reisen trotz Corona: Zahlen Zusatzversicherungen bei Krankheit oder Rücktritt?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag
Wir planen zu Beginn des nächsten Jahres eine Reise ins Ausland, sind aber verunsichert wegen der Pandemie. Können wir uns extra absichern?
Euro am Sonntag: Generell sollten Urlauber, die ins Ausland reisen, eine Reisekrankenversicherung abschließen. Für Krankheitskosten kommen gesetzliche Krankenkassen im Ausland in der Regel nämlich nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten auf. Es drohen also saftige Arztrechnungen, die man aus eigener Tasche begleichen muss.
Die Reisekrankenversicherungen übernehmen unter Umständen auch die Kosten für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirusinfektion. Dabei ist allerdings ein Blick ins Kleingedruckte notwendig. Einige Policen schließen Pandemiefälle ausdrücklich aus. Andere hingegen erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, wenn der Kunde im Ausland an Covid-19 erkrankt. Voraussetzung: Es darf bei der Einreise keine Warnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel bestehen.
Fallzahlen schnellen mitunter spontan in die Höhe. So lässt sich kaum vorhersagen, ob eine Region in einigen Wochen zum Risikogebiet wird. Einige Versicherer haben angesichts der Dynamik einen Zusatzschutz für ihre Reise-Rücktrittsversicherungen entwickelt und bieten zusätzliche Storno- und Reisekostenabsicherungen an. Die greifen zum Beispiel, wenn für den Reisenden aufgrund eines individuellen Corona-Verdachts zu Hause oder am Urlaubsort eine Quarantäne angeordnet wird. Muss der Betroffene den Urlaub aufgrund einer Quarantäne verlängern, erstattet die Versicherung Unterkunfts- und Rückreisekosten. Falls am Hinreisetag eine Temperaturmessung dazu führt, dass Urlauber ihren Flug nicht antreten oder nicht zum Ferienhaus reisen können, würde sie ebenfalls greifen.
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