Recht: Wird Online-Shopping außerhalb der EU teurer?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Sabine Hildebrandt-Woeckel, Euro am Sonntag
Ich habe mir vor ein paar Wochen ein T-Shirt aus den USA für umgerechnet 20 Euro bestellt. Jetzt erzählte mir eine Freundin, dass ich dafür Steuern bezahlen müsse. Stimmt das? Und wenn ja, wie mache ich das?
Euro am Sonntag: Ja, Ihre Freundin könnte recht haben. Es kommt darauf an, auf welcher Plattform Sie Ihr T-Shirt bestellt haben und wann es zugestellt wird. Haben Sie direkt bei einem US-Versandhändler geordert, wird seit Neuestem Steuer fällig.
Hintergrund: Zum 1. Juli hat sich die Gesetzeslage für Onlinekäufe in Staaten außerhalb der EU verändert. Bislang gab es für die Einfuhrumsatzsteuer eine Freigrenze von 22 Euro, diese wurde jetzt abgeschafft. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Steuer von 19 Prozent (beziehungsweise sieben Prozent bei Büchern und Lebensmitteln) unter einem Euro liegt - dann verzichtet der Zoll auf die Erhebung. Die bestellte Ware darf somit also höchstens 5,23 Euro kosten.
Die Neuregelung soll die bisherige steuerrechtliche Bevorzugung von Versandhändlern außerhalb der EU beenden. Die neue Steuer fällt daher auch nur an, wenn die Bestellung auf einem Marktplatz erfolgt ist, der nicht in der EU registriert ist und damit in keinem EU-Land Mehrwertsteuer abführt.
Experten gehen davon aus, dass die Zollanmeldung entweder direkt vom Onlinehändler oder dem Beförderer erfolgt und dann dem Endkunden in Rechnung gestellt wird. Deutsche Post DHL hat laut der Zeitung "Die Welt" bereits angekündigt, die Endkunden unter Umständen direkt zur Kasse zu bitten. Möglicherweise werde man "die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür beziehungsweise bei Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren", erklärte der Marktführer. Hinzu komme dann noch eine sogenannte Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro.
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