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Recht: Welche Bahntickets werden zum 31. Oktober ungültig?

31.10.20 16:00 Uhr

Recht: Welche Bahntickets werden zum 31. Oktober ungültig? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Ich habe gelesen, dass bestimmte Bahntickets zum 31. Oktober ungültig werden. Ist da was dran?

Euro am Sonntag: Ja, da ist etwas dran. Üblicherweise sind Super-Sparpreis-Tickets (sie gelten nur für eine bestimmte Strecke, einen bestimmten Tag und einen bestimmten Zug) nicht stornierbar. Doch für alle Fahrscheine, die bis einschließlich 13. März gekauft und wegen Corona nicht genutzt werden konnten, beschloss die Bahn schon vor Monaten eine Ausnahme. Falls das geplante Reisedatum vor dem 5. Mai lag, durfte man die Tickets für die gebuchte Strecke ohne Zugbindung an einem anderen Tag nutzen - oder bis zum 30. Juni in einen drei Jahre laufenden Gutschein eintauschen.

Wenn das geplante Reisedatum nach dem 5. Mai und vor dem 1. November lag (oder wenn man die Einlösung versäumt hatte), sind die Tickets im Fernverkehr lediglich noch bis zum 31. Oktober gültig und verfallen dann ersatzlos. Bis zu diesem Datum kann man die betreffende Strecke an jedem beliebigen Tag und mit jedem beliebigen Zug fahren. Dies gilt nach Angaben der Deutschen Bahn "überwiegend" auch für internationale Reisen und Gruppenfahrten.

Alle Regeln greifen eigentlich auch für Sparpreis-Tickets. Weil diese bis einen Tag vor Fahrtantritt gegen eine Gebühr von zehn Euro storniert werden können, sind hier die genannten Termine nicht sonderlich relevant. Tickets ohne Ermäßigung sind ohnehin unbegrenzt stornierbar.  











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