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Recht: Was muss ich rund um ein Sabbatical beachten?

01.01.18 17:30 Uhr

Recht: Was muss ich rund um ein Sabbatical beachten? | finanzen.net

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Ich würde gern eine berufliche Auszeit nehmen - ein sogenanntes Sabbatical. Was muss ich rechtlich gegenüber meinem Arbeitgeber beachten?



€uro am Sonntag: Was genau ein Sabbatical ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist denkbar, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und ruhend gestellt wird oder aber formal unterbrochen wird und der Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungsgarantie erhält. "Ein rechtlicher Anspruch besteht nur, wenn das zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in Kollektivvereinbarungen so festgeschrieben ist", sagt die Frankfurter Rechtsanwältin Barbara Reinhard, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Es gibt nicht einmal dann einen Anspruch, wenn einem Kollegen ein Sabbatical bewilligt wurde. Reinhard: "Fehlt es an einer einschlägigen Regelung, wird ein Sabbatical typischerweise individuell vereinbart." Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, bei exakt gleichem Sachverhalt nicht willkürlich ungleich behandelt zu werden.

Droht eventuell eine Kündigung während des Sabbaticals? "Eine verhaltensbedingte Kündigung ist unwahrscheinlich, da der Mitarbeiter nicht da ist und somit auch nichts falsch machen kann", sagt Reinhard. Denkbar wäre aber, dass ein Vergehen aus früherer Zeit während der Abwesenheit aufgedeckt werde und daraus die Kündigung folge. Wird jemand personenbedingt gekündigt, liegt das meist an einer Erkrankung. Auch das ist theoretisch während des Sabbaticals möglich. Gleiches gilt für betriebsbedingte Kündigungen.


Ob es einen Urlaubsanspruch während des Sabbaticals gibt, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis unterbrochen wird oder weiter besteht. "Im ersten Fall besteht kein Urlaubsanspruch - der Arbeitnehmer ist ja nicht angestellt", erklärt die Rechtsanwältin. Wird das Arbeitsverhältnis aber nur ruhend gestellt und erfolgt zum Beispiel ein Ausgleich über ein Langzeitkonto, besteht auch ein Urlaubsanspruch. Dies gilt jedenfalls für den gesetzlichen Anspruch zwingend.

Ob der arbeitsrechtliche Versicherungsschutz weiterläuft oder nicht, hängt ebenfalls von der Art des Sabbaticals ab - ob die Freistellung über ein Zeitkonto abgedeckt wird und ob entsprechend auch längere Freistellungsphasen das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen entfällt der Versicherungsschutz - schließlich wird ja auch kein Geld eingezahlt. Wer hingegen Wertguthaben angespart hat, genießt auch während des Sabbaticals Versicherungsschutz.

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