Recht: Was muss ich beim Nutzen meines Balkons beachten?
18.06.17 14:00 Uhr
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich grille gern auf meinem Balkon und hatte deshalb schon mehrfach Ärger mit meinem Nachbarn. Wie ist die Rechtslage?
€uro am Sonntag:"Das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im angemieteten Garten ist grundsätzlich erlaubt, solange es nach dem Mietvertrag oder der Hausordnung nicht verboten ist und kein Dauerzustand daraus wird", erklärt Peter Sales Wagner, Rechtsanwalt aus dem nordrhein-westfälischen Overath. "Denn selbstverständlich sollte jeder darauf achten, dass die Nachbarn nicht konstant durch herüberziehenden Rauch belästigt werden." Eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie oft ein Grillabend drin ist, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, gibt es jedoch nicht: Je nach Gericht reichen die Einschränkungen von einmal im Monat mit Vorankündigung bis hin zu fünfmal im Monat. Ob mit oder ohne Grill sollte man außerdem darauf achten, dass es nicht zu einer Ruhestörung kommt. Denn zwischen 22 und sechs Uhr gilt Nachtruhe. "Einen Verstoß müssen Nachbarn nur dann hinnehmen, wenn er die Ausnahme bleibt. Als Faustregel gilt hier bis zu viermal pro Jahr."
Weiterer Tipp in puncto Balkon: Bei einer gravierenden Umgestaltung etwa durch eine Markise muss das Einverständnis des Besitzers eingeholt werden. "Der Vermieter kann bestimmte Einschränkungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen, zum Beispiel eine einheitliche Gestaltung der Fassade." Der Vermieter kann zudem verlangen, alle Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig zu machen. "Auf jeden Fall sollte man größere Eingriffe immer schriftlich genehmigen lassen", rät Wagner, der Partneranwalt der Roland Rechtsschutzversicherung ist. Davon abgesehen können Mieter nach Herzenslust gärtnern und dekorieren, solange ihre Nachbarn darunter nicht zu leiden haben.
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