Recht und Corona: Was ist beim Zuschuss für Studenten wichtig?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Euro am Sonntag
Was sollte ich bei den Corona-Hilfen beachten,
die sich gezielt an Studenten richten?
Die Hilfe können in- und ausländische Studenten beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind. Je nach Bedürftigkeit handelt es sich um Summen zwischen 100 und 500 Euro. Die Bedürftigkeit wird per Übermittlung des Kontostands vom Tag vor der Antragstellung nachgewiesen.
Der Antrag ist beim zuständigen Studenten- beziehungsweise Studierendenwerk online einzureichen. Auf der Homepage des Deutschen Studentenwerks (studentenwerke.de) heißt es dazu: "Entschieden wird auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Zusage des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Reihenfolge der Antragsbearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf Zusage der Überbrückungshilfe besteht nicht."
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