Pflegeversicherung: Wie soll ich auf eine Senkung der Tagegelder reagieren?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich habe seit Jahren eine private Pflegezusatzversicherung. Mein Versicherer hat mir wegen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade, die Anfang 2017 erfolgt ist, einen Brief geschrieben. Darin heißt es, dass er im Pflegegrad 4 nun wesentlich weniger bezahlt als in der - inhaltlich weitgehend vergleichbaren - vorherigen Pflegestufe 3. Zwar zahlt er in niedrigeren Pflegegraden nun mehr als in vergleichbaren Stufen. Doch hilft mir das wenig, weil ich die Police vor allem für den Ernstfall abgeschlossen habe, also für eine ausgeprägte Pflegebedürftigkeit. Was soll ich tun?
€uro am Sonntag: Ihre Erfahrung deckt sich mit Beobachtungen von Verbraucherschützern. "Millionenfach haben Versicherer in die Verträge eingegriffen und die Höhe des versicherten Tagegeldes gesenkt", sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das sei zwar rechtlich möglich, aber kundenunfreundlich. "Damit haben Verbraucher durch die Einführung der neuen Leistungen oft eine geringere Absicherung als die bisher Gewünschte." Allerdings böten einzelne Versicherer die Möglichkeit, die Leistungen ohne Gesundheitsprüfung an die früheren Gegebenheiten anzupassen. Das sei - verständlicherweise - mit höheren Beiträgen verbunden, würde aber den ursprünglichen Schutz wiederherstellen.
"Betroffene sollten sich an ihren Versicherer mit der Bitte wenden, ob er nicht ebenso verfahren könne", so Grieble. Falls dieser ablehnt, könnten die Verbraucher die Finanzaufsicht Bafin informieren. "Die Bafin sollte diesem Treiben der Versicherer nicht einfach so zuschauen", findet der Versicherungsexperte. Weitere Möglichkeit: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informieren (0711/66 91 10, info@vz-bw.de). Grieble: "Wir bieten an, uns für den Verbraucher mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen."
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