Patientenverfügung: Wann könnte sie unwirksam sein?

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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Ich habe schriftlich festgelegt, wie lange und in welcher Art ich am Ende meines Lebens behandelt werden will. Nun habe ich gehört, dass viele dieser Patientenverfügungen möglicherweise unwirksam sind. Ist da was dran?
Euro am Sonntag: Ja. Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an Patientenverfügungen erhöht. Diese Schriftstücke müssen möglichst konkret sein: Nur zu sagen, dass "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" gewünscht sind, reiche nicht aus. Bindend seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden.
Mit der Entscheidung geht ein Streit unter drei Töchtern über den richtigen Umgang mit der pflegebedürftigen Mutter weiter. Die 75-jährige Frau wird seit einem Hirnschlag über eine Magensonde ernährt und kann nicht mehr sprechen. In gleich zwei Patientenverfügungen hatte sie sich für den Fall eines schweren Gehirnschadens gegen "lebensverlängernde Maßnahmen" ausgesprochen und dabei ein Musterformular der evangelischen Kirche verwendet. Einer ihrer Töchter wurde die Vollmacht zur Durchsetzung erteilt. Diese Frau ist der Ansicht, dass ein Ende der künstlichen Ernährung nicht dem Willen der Mutter entspricht. Ihre beiden Schwestern sehen das anders.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sind die Verfügungen nicht konkret genug - es lasse sich daraus kein Sterbewunsch ableiten. Daher greife zunächst die Vollmacht. Diese könne nur aufgehoben oder beschränkt werden, wenn feststeht, dass sich die Tochter über den mutmaßlichen Willen ihrer Mutter hinwegsetzt. Angesichts der unzureichenden Patientenverfügung sei aber nicht klar, ob ein Abbruch der künstlichen Ernährung von der 75-Jährigen gewünscht würde (Az. XII ZB 61/16).
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