Krankenkassen: Gibt es Neues rund um Solidargemeinschaften?
08.12.17 09:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Sie hatten vor einigen Monaten über sogenannte Solidargemeinschaften berichtet, die sich als Alternative zu gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen sehen. Sie schrieben damals, deren rechtlicher Status sei unklar. Gibt es hier etwas Neues?
€uro am Sonntag: Der rechtliche Status von Solidargemeinschaften, die sich gegenseitig Krankenhilfe zusagen, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde erhob der Rechtsanwalt und frühere Bundesinnenminister Otto Schily. Er vertritt eine Frau, die der Barmer Ersatzkasse angehört und zu einer Solidargemeinschaft namens Samarita wechseln will. Die Kasse verweigert das. Mehrere Gerichte lehnten den Wunsch der Klägerin ab, zuletzt das Bundessozialgericht.
Dessen Entscheidung beruhte allerdings auf formalen Gründen, die Klage der Frau wurde nicht inhaltlich geprüft (Az. B 12 KR 18/15 R). Laut Bundessozialgericht hatte die Klage "nicht den gesetzlichen Anforderungen" entsprochen. Schily bezeichnete diese Entscheidung als "überraschend und unverständlich" und zog nun im Namen seiner Mandantin vor das Bundesverfassungsgericht. Laut Gerichtssprecher ist offen, wann eine Entscheidung gefällt wird (Az. 1 BvR 2062/17).
Experten schätzen, dass mehr als 20 000 Menschen in Solidargemeinschaften abgesichert sind. In vielen Fällen liegen die Beiträge niedriger als bei den Kassen. Allerdings hat zumindest die Samarita derzeit einen Aufnahmestopp - laut Vorstandssprecher Urban Vogel wegen rechtlicher Kontroversen, die sich auch um steuerliche Fragen drehen.
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