Kann ich bei einem Türkei-Urlaub in jede Klinik gehen?
02.01.18 17:30 Uhr
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich reise demnächst in die Türkei. Weil ich die fremde Kost manchmal nicht vertrage, fürchte ich, krank zu werden. Einen Auslandskrankenschein meiner Kasse habe ich mir schon besorgt. Kann ich damit überall in Behandlung gehen?
€uro am Sonntag: Nein. Die Krankenkasse muss die Kosten einer Behandlung in einem staatlichen Krankenhaus erstatten, nicht jedoch höhere Kosten in einer Privatklinik. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Az. L 8 KR 395/16), auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Der Fall: Während des Urlaubs in der Türkei erkrankte ein zwölfjähriges Mädchen an einer Magen-Darm-Entzündung. Der Hotelarzt ließ das Kind mit einem Notarztwagen in eine Privatklinik bringen, die umgerechnet knapp 2300 Euro in Rechnung stellte. Die Kasse holte eine Auskunft der - nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen zuständigen - Verbindungsstelle ein. Demnach wären in einem staatlichen Krankenhaus lediglich Kosten von umgerechnet rund 370 Euro entstanden. Die Mutter klagte den darüber hinausgehenden Betrag ein, jedoch ohne Erfolg.
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