Immobilien: Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Felix Petruschke, Euro am Sonntag
Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?
Ich habe eine Wohnung seit fünf Jahren vermietet
und seither die Miete nicht erhöht. Jetzt denke ich
aber darüber nach. Was muss ich beachten?
€uro am Sonntag: Die Höhe der Miete - und damit auch Mieterhöhungen - darf der Vermieter grundsätzlich frei mit dem Mieter vereinbaren. Zum Schutz der Mieter hat der Gesetzgeber jedoch einige Hürden festgelegt: Die Miete darf nur dann steigen, wenn diese die ortsübliche Vergleichsmiete unterschreitet - also das, was "vor Ort im Durchschnitt für vergleichbare Wohnungen gezahlt wird", erklärt der Deutsche Mieterbund.
Um herauszufinden, wie viel das ist, können sich Eigentümer meist auf einen Mietspiegel berufen. Das ist eine Übersicht über die durchschnittlichen Mieten in einer Kommune, abhängig von Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Wenn es keinen Mietspiegel gibt (meist in kleineren Kommunen), müssen Vermieter drei Vergleichswohnungen nennen (notfalls auch aus Nachbargemeinden), um die Erhöhung begründen zu können. Alternativ ist es möglich, die Erhöhung mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen zu begründen. Das kommt in der Praxis aber so gut wie gar nicht vor, weil ein solches Gutachten schnell mehr als 1.000 Euro kosten kann.
Wenn Sie als Vermieter schon mehrere Jahre die
Miete nicht mehr erhöht haben und diese deshalb
deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt, müssen Sie sogenannte Kappungsgrenzen beachten. So darf die Kaltmiete innerhalb von drei
Jahren um höchstens 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. In Städten mit einem
sehr angespannten Mietmarkt, etwa München
oder Berlin, liegt die Grenze bei 15 Prozent. Eine
Auflistung aller Städte mit 15-Prozent-Grenze gibt
es unter mieterbund.de/politik.html.
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