Immobilien: Kellerbüro zum Wohnen?
23.02.17 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Maren Lohrer, €uro am Sonntag
Ich möchte eine Wohnung kaufen. Der Verkäufer sagt, dass zur Wohnung auch ein Büro gehöre, das im Keller liege und nur über das Gemeinschaftstreppenhaus zu erreichen sei. Er will den Kaufpreis pro Quadratmeter Wohnfläche festlegen und das Büro voll mitberücksichtigen. Ist das in Ordnung?
€uro am Sonntag: Der Bonner Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. rät, dass sich Kaufinteressenten auf jeden Fall die Teilungserklärung aushändigen lassen müssen. Diese sollte geprüft werden, gegebenenfalls mit Expertenrat. Denn falls der Raum als Hobbyraum oder Büro ausgewiesen ist, sei eine Nutzung zu Wohnzwecken gar nicht zulässig. Nicht was der Verkäufer sage, sei hier maßgeblich, sondern allein, was in der Teilungserklärung stehe.
Mehr Informationen finden Interessierte kostenfrei unter: www.wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung.
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