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Immobilien: Gegenseitig via Vorsorgevollmacht absichern

23.11.17 17:30 Uhr

Immobilien: Gegenseitig via Vorsorgevollmacht absichern | finanzen.net
Siegelbrief und Hausschlüssel

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von Maren Lohrer, €uro am Sonntag

Meine Frau und ich möchten uns gegenseitig mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Uns ist es wichtig, dass damit unsere Eigentumswohnung verkauft werden könnte - etwa für den Fall, dass ein Partner ins Heim müsste und der andere eine kleinere Wohnung bräuchte. Müssen unsere Vorsorgevollmachten notariell beglaubigt sein? Welche Kosten fallen an?

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€uro am Sonntag: Wenn Sie und Ihre Frau sich wechselseitig für den Notfall bevollmächtigen wollen, reicht eine unterschriebene Vorsorgevollmacht - in den meisten Fällen. Viele Geldinstitute akzeptieren nur eine Vollmacht, die auf ihrem hauseigenen Formular erteilt wurde, sowie eine vom Notar beurkundete Vorsorgevollmacht.
Geht es um Immobilienangelegenheiten, ist das Ganze komplizierter. Soll der Bevollmächtigte die Eigentumswohnung oder das Haus verkaufen können, so reicht eine unterschriebene Vollmacht nicht aus. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt sein. Diesen Service übernehmen viele Betreuungsbehörden. Die Kosten belaufen sich auf rund zehn Euro. Auch Notare beglaubigen, die Kosten liegen zwischen 20 und 70 Euro.
Wer in puncto Vollmacht beraten werden möchte, der sollte diese vom Notar nicht nur beglaubigen, sondern beurkunden lassen. Beim Termin klärt der Notar über Risiken und Tragweite der entsprechenden Vollmacht auf. Dieses Plus an Rechtssicherheit hat seinen Preis: Die Kosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht bestimmen sich nach dem Vermögenswert. Höchstens die Hälfte des eigenen Vermögens darf als ­Geschäftswert angesetzt werden. Bei einem Geschäftswert von 100 000 Euro fallen mit einfachem Gebührensatz Kosten in Höhe von 273 Euro an. Der Gebührenrechner der Bundesnotarkammer findet sich unter www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.phpst.

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