Ihr Recht: Wer hilft im Streit mit Fluggesellschaften?
04.06.17 12:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Maren Lohrer, €uro am Sonntag
Schon öfters habe ich es erlebt, dass ein Flug verspätet oder sogar annulliert war. Bislang habe ich noch nie gegen eine Fluggesellschaft geklagt, weil mir das zu aufwendig schien. Nun habe ich gelesen, dass es auch Portale gibt, wo man seine Ansprüche anmelden kann. Haben Sie dazu Infos?
€uro am Sonntag: Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, Passagiere mindestens zwei Wochen vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über Änderungen des Flugplans zu unterrichten. Kann die Fluggesellschaft nicht nachweisen, dass der Kunde rechtzeitig informiert wurde, steht dem betroffenen Passagier ein Anspruch auf Entschädigung zu.
Dem Fluggast steht bei einer Flugverspätung ab drei Stunden, die nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht, bei einer Flugannullierung sowie bei einer Beförderungsverweigerung oftmals ein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Die Höhe dieser Ausgleichsleistung ist abhängig von der Flugstrecke. Der Entschädigungsanspruch kann bis zu drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, geltend gemacht werden.
Viele Reisende kennen jedoch ihre Ansprüche nicht oder scheuen den Aufwand. Da kann der Weg über Onlineportale sinnvoll sein. Seit 2007 auf dem Markt ist EUclaim (www.euclaim.de). Das Unternehmen wirbt mit seiner weltweiten Flugdatenbank. Wird die Entschädigung gezahlt, behält EUclaim 22,5 Prozent der Summe ein. Flightright (www.flightright.de) und Flugrecht (www.flugrecht.de) behalten im Erfolgsfall 25 Prozent Provision ein. Auf Sofortentschädigung setzt EUflight (www.euflight.de). Wenn der Dienstleister den Fall annimmt, erhalten Passagiere innerhalb von 24 Stunden die Entschädigung - abzüglich einer Provision von 35 Prozent.
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