Grundsteuererklärung: Wer ist bei Erbbaurecht in der Pflicht?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Sabine Hildebrandt-Wockel, Euro am Sonntag
Wir haben das Grundstück, auf dem unser Haus
steht, nicht gekauft, sondern gepachtet. Jetzt
sagte mir eine Freundin, dass wir trotzdem eine
Grundsteuererklärung abgeben müssen. Stimmt
das - und wo gibt es weitere Informationen dazu?
€URO AM SONNTAG: Ihre Freundin hat recht. Nach Auskunft des Deutschen Erbbaurechtsverbands (DEV) ist hier tatsächlich nicht der Eigentümer, sondern der Erbbaurechtsnehmer zuständig. "Der Erbbaurechtsgeber darf die Erklärung auch nicht für Letzteren übernehmen - selbst wenn er dies will", sagt DEV-Geschäftsführer Matthias Nagel. "Das geht aus rechtlichen Gründen nicht."
Die Abgabe ist aber nicht schwierig und kann noch bis zum 31. Oktober 2022 im Internet unter elster.de erledigt werden. Welche Daten Sie dazu genau benötigen, hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie leben. In jedem Fall gehören die Grundstücks- und Gebäudefläche dazu, unter Umständen auch die Lage und der Bodenrichtwert. Wie Letzterer speziell für die Erklärung zu ermitteln ist, ist unter anderem im Internetportal www.bodenrichtwerte-boris.de aufgeführt.
Informationen zur Grundstücksfläche und zur Lage sind im Grundbuch verzeichnet - ebenso wie die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Flurstücksfläche und die Grundbuchblattnummer. Liegt Ihnen der Grundbuchauszug nicht vor, können Sie diesen, da ein berechtigtes Interesse besteht, beim Grundbuchamt anfordern. Zusätzlich gibt es jedoch in praktisch allen Bundesländern auch öffentlich zugängliche Datenbanken mit allen Flurstücksinformationen.
Ausführliche Informationen hat außerdem das Bundesministerium für Finanzen auf einer eigens eingerichteten Seite veröffentlicht: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Darüber hinaus stellen auch die Bundesländer spezifische Informationen zur Verfügung.
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